Steinhöfel beantragt Kontopfändung der GEZ

Wegen einer Falschbehauptung der ARD hatte Medienanwalt Joachim Steinhöfel gegen die Medienanstalt geklagt. Die ARD hatte am 30. Juni 2020 auf ihrer Plattform tagesschau.de einen Artikel mit dem Titel „Zweierlei Maß bei ‚Corona-Rebellen‘“ veröffentlicht, in welchem sich der Autor mit der Initiative „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“ (MWGFD) beschäftigte.

Im Vorstand der genannten Initiative sitzen die beiden bekannten Corona-Kritiker, der Ökonom Prof. Stefan Homburg und der Epidemiologe Prof. Dr. Sucharit Bakhdi. Beide Experten, welche die aus ihrer Sicht unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Pandemie kritisieren und deren verheerende Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung aufzeigen, sind in der öffentlichen Corona-Debatte im deutschen Fernsehen nicht gefragt.

Der Artikel von tagesschau.de, welcher im Format „ARD-Faktenfinder“ abgebildet wurde, behauptete, dass der Verein MWGFD eine ganzseitige Anzeige für viel Geld bei der „FAZ“ kaufen wollte. Falsch. Offenbar, so die Interpretation, wollte der ARD-Faktenfinder mit diesen „falschen Fakten“ lediglich Stimmung gegen den Corona-Kritiker-Verein machen, welcher das Geld der Mitglieder angeblich für solche Aktionen verschwende.

Rechtsanwalt Steinhöfel klagte deswegen gegen die ARD und gewann. Laut einem Bericht von „MEEDIA“ ist die federführende Rundfunkanstalt NDR die Prozesskosten aber noch schuldig, die nach Aussagen Steinhöfels und trotz Mahnungen noch nicht beglichen worden sei. Steinhöfel habe deshalb, so „MEEDIA“, die Kontopfändung beim Beitragsservice beantragt. Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und kümmert sich neben dem Einzug des Rundfunkbeitrags (ehemals GEZ) auch um die Verwaltung der rund 46 Millionen Beitragskonten.

Steinhöfel sagte gegenüber „MEEDIA“, dass „der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Anstalten mit Kontopfändungen und Gerichtsvollziehern gegen säumige Beitragspflichtige vorgehen. Nun habe er den Spieß umgedreht und das Konto des Beitragsservice gepfändet“. Steinhöfel geht nicht zum ersten Mal für einen Mandanten gegen die Faktenchecker vor. Erst im Mai dieses Jahres gewann „Tichys Einblick“ – welcher seit dem Angriffen der Mainstream-Medien ausgesetzt ist – vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die „Recherchegruppe“ „Correctiv“ und „Facebook“. Wir berichten hier über weitere Zensurfälle. 

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