.. ist umsetzbar, wie die Bundesregierung jetzt einräumt
Ungeimpfte Pfleger und Ärzte wissen nicht, was mit ihnen ab dem 16. März passieren wird, wenn die Impfpflicht für sie in Kraft tritt. Die Bundesregierung selbst gesteht ein, dass sie womöglich doch weiterarbeiten dürfen. Offenbar befürchtet man den Zusammenbruch von Einrichtungen durch Personalmangel.
Im Infektionsschutzgesetz steht die umständliche Formulierung, dass Mitarbeiter im medizinischen Sektor ab dem 16. März „geimpfte oder genesene Personen“ sein müssten. Pfleger, Ärzte & Co. müssen dann einen Nachweis beim Arbeitgeber darüber vorlegen; der Arbeitgeber muss diejenigen, die das versäumen, dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt „kann“ einer Person, die einen entsprechenden Nachweis nicht erbringt, dann untersagen, dass sie die Räume des Unternehmens betritt oder „in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird“.
Bis jetzt wurde allgemein erwartet oder befürchtet, dass solch ein Berufsverbot dann auch erfolgt. TE weiß von zahlreichen Pflegern, denen vom Arbeitgeber bereits eine Freistellung ab dem 16. März angekündigt wurde, außerdem von Ärzten, die die Schließung ihrer Praxis als Folge dieser Regelung bereits umzusetzen beginnen.
Nun findet sich in einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion, die TE vorliegt, ein brisanter Satz. Die Frage war: „Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, sollte die Impfpflicht für Pflegepersonal zu einer Kündigungswelle in diesem Bereich führen, wie bspw. bereits im US-Bundesstaat New York geschehen?“ In der Antwort stellt die Bundesregierung klar, dass kein „automatisches Beschäftigungsverbot“ ergehe. Die Sache sei dem Gesundheitsamt zu melden und dort entscheide man „nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall über die weiteren Maßnahmen (z. B. ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot)“; dabei werde man ausdrücklich auch „die Personalsituation in der Einrichtung berücksichtigen“.
Das hieße: Sollte in einem Krankenhaus oder auch in einer Arztpraxis die Personalsituation dünn sein, kann ein Ungeimpfter nach Ermessen des Gesundheitsamtes trotz formaler Impfpflicht doch weiterarbeiten. Ein Betätigungsverbot steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Personalsituation. Nun ist es aber spätestens seit Corona bekannt, dass nahezu alle deutschen Kliniken chronisch an der Belastungsgrenze arbeiten. Hier wäre es also bei gewissenhafter Einzelfallprüfung fast nie sinnvoll, einem ausgebildeten, qualifizierten Mitarbeiter die Tätigkeit zu verbieten. Denn gleichwertig ist der Verlust der Mitarbeiter mittelfristig kaum auszugleichen.
Der Bundesregierung selbst liegen der Anfrage zufolge „keine belastbaren Daten über die Anzahl der intensivmedizinisch geschulten Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte vor“. Die Pfleger-Impfpflicht wurde also in absolutem Blindflug auf Bundesebene beschlossen. Doch letztlich wird auf kommunaler Ebene entschieden werden – und erste Kommunen haben bereits klargestellt, dass sie die Impfpflicht nicht durchsetzen werden.
Die Bundesregierung hat also mit großer Verve eine gesetzliche Pflicht eingeführt, an die sich am Ende vermutlich kaum jemand streng halten wird. Kurz: Das Chaos geht weiter – möglich, dass auch die allgemeine Impfpflicht in ihm untergehen wird.
Quelle:TE
Witzig wird ja auch der Einsatz der nächsten Plörre: dem angeblichen „Totimpfstoff“ Novavax.
Viele sehen dies noch als Ausweg und wollen sich das Zeug spritzen lassen. Aber noch ist das gar nicht zugelassen meine ich. Damit wären alle Impfwilligen bis zum 16.03. noch ohne ausreichenden „Schutz“.
Das macht das Chaos doch erst recht perfekt, weil niemand weiß, wie das laufen soll 🙂
Gruß Lars
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