
Bis zum 27.10.1918 gab es noch eine staatliche Polizei, die zum Schutz der
Bevölkerung hoheitliche Berechtigungen hatte.
Ab dem 28.10.1918 war die Polizei handlungsunfähig.
Bis zum 27.10.1918 gab es noch eine staatliche Polizei, die zum Schutz der
Bevölkerung hoheitliche Berechtigungen hatte.
Ab dem 28.10.1918 war die Polizei handlungsunfähig.