Bundesgericht bestätigt Impfpflicht für Soldaten

Bundesgericht bestätigt Impfpflicht für Soldaten (hier): “Die Impfpflicht für Soldaten bleibt bestehen. Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Vormittag verkündet. Es wies die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück. Die Oberstleutnante sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Die beiden Offiziere lehnen sämtliche Impfstoffe ab, weil sie ihrer Ansicht nach nicht ausreichend erforscht seien.”

94 Prozent der Soldaten seien geimpft oder genesen; jene, welche Deutschland im Ausland verteidigen, sind zu 100 Prozent gespritzt. Richter und Staatsanwälte haben sich nicht im geringsten für die vorgelegten Studien interessiert, welche die Gefahren klar und deutlich belegen. Deren Vorgesetzte sind weisungsbefugt und bestanden offensichtlich darauf, nur die Erzählungen des RKI, des PEI und der Stiko dem Urteil zu Grunde zu legen. Ein weiterer Beweiß, daß die Justiz in Deutschland – sollte sie jemals in der BRD existiert und diese Bezeichnung verdient haben – zusammengebrochen ist. Aber: Auch das paßt in den Plan. Man mag denken: Wieso spritzt man seine eigene Armee kampfunfähig? Die Bevölkerungsreduktion hat absoluten Vorrang (und nach Gene Decode) die Bereinigung der Genetik. Zudem wurde die Bundeswehr dermaßen abgerüstet, daß sie, sollte der Iwan tatsächlich kommen, sowieso nicht mehr in der Lage ist, ihm ernsthaften Widerstand entgegenzusetzen. Diese gegenderte Soldat:Innen, laut Insidern viele Drogenabhängige oder Alkoholiker, sind nicht mit den Jungs der 6. Armee von damals vergleichbar. Die waren aus anderem Holz geschnitzt. Auch bezüglich des Materials ist die Bundeswehr so gut wie kampfunfähig.

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