
Wie wird man am schnellsten zum „Reichsbürger“? Indem man nach den Regularien der BRD den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt, und dann in Folge den „Staatsangehörigkeitsausweis“ erhält. Alleine dieser verwaltungstechnische Vorgang genügt heute schon, um als „Reichsbürger“ behandelt zu werden. Wussten Sie, dass ein Reisepass oder ein Personalausweis nicht ausreicht, Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Wenn Sie als Deutscher in den USA oder Russland eine Firma gründen wollen, verlangen die dortigen Behörden Ihren „Staatsangehörigkeitsausweis“ als Nachweis, dass Sie Deutscher sind. Noch nie davon gehört?
War Ihnen bekannt, dass Sie nur mit dem „Staatsangehörigkeitsausweis“ die Bürgerrechte – laut Grundgesetz die sog. „Deutschenrechte“ – beanspruchen können? Wieso wissen wir das nicht, und wieso erhält man dieses Dokument nicht ganz automatisch mit der Geburt ausgehändigt?
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Hat dies auf Märchen von Wurzelimperium S1 SunShinE rebloggt.
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