Austauschpflicht für alle alten Heizungen? Wer jetzt mit dem Schlimmsten rechnen muss
Fühlt sich an wie reine Schikane …
Austauschpflicht für alle alten Heizungen? Womit Sie ab 2026 rechnen müssen – WELT
Jede neu eingebaute Heizung soll ab 2024 mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Doch wird deutlich: Der aktuelle Gesetzesentwurf geht noch weiter. Zusätzlich droht eine Austauschpflicht auch für funktionierende Geräte. Millionen Heizungen wären betroffen.
… Austauschpflicht für alle alten Heizungen? Wer jetzt mit dem Schlimmsten rechnen muss
„Die Immobilienwirtschaft schlägt Alarm wegen einer drohenden Kostenlawine bei der Modernisierung von Heizungen in Wohnhäusern. Im Zuge der Energiewende im Gebäudesektor sollen innerhalb nur weniger Jahre Millionen von Gas- und Ölheizungen ausgetauscht werden. (…)
Nach welchen Regeln das genau funktionieren soll, wird gerade in einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erarbeitet. Doch es zeichnet sich ab, dass viele Geräte wesentlich früher erneuert werden sollen als bisher erwartet. Für ein Einfamilienhaus entstehen dabei Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe, bei größeren Mietshäusern geht es schnell in die Hunderttausende, wenn beispielsweise Teile der Warmwasseranlage umgebaut werden müssen.
Mit zunehmender Verzweiflung versuchen die Verbände bei dem fürs GEG zuständigen Bundeswirtschaftsministerium zu intervenieren. Sie befürchten eine finanzielle Überforderung von privaten Eigentümern, aber auch von Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die letztlich die Kosten an ihre Mieter weitergeben würden. (…)
Grundsätzlich soll ab Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Einige Ausnahmen sind geplant, etwa für wirtschaftliche und technische Härtefälle.
Es soll Übergangsfristen geben und Fernwärme als Alternative ausgebaut werden. Doch in der Regel läuft die 65-Prozent-Regel auf die Wärmepumpe hinaus, auch wenn der dafür genutzte Strom an windschwachen Tagen größtenteils aus Kohlekraftwerken stammt. (…)
Im GEG-Entwurf heißt es: „Erdöl- und Erdgaskessel, die bis 1996 eingebaut worden sind, dürfen noch bis längstens 2026 betrieben werden.“ Unter „Kesseln“ seien auch Brennwertheizungen zu verstehen, heißt es in der Immobilienwirtschaft. Selbst eine gut gewartete und voll funktionstüchtige Gas-Brennwerttherme, die im Jahr 2026 bereits 30 Jahre in Betrieb ist, müsste dann raus.
Und das ist noch nicht alles. „Für die im Zeitraum von 1996 bis 2024 eingebauten Kessel wird die zulässige Betriebsdauer jährlich von 30 auf 20 Jahre zurückgeführt, das heißt jährlich um einen gleichbleibenden Zeitraum reduziert (jährlich vier Monate)“, heißt es weiter im Gesetzentwurf. „
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