Das OLG Frankfurt bestätigt,

daß alle kommunalen „Polizeibehörden“ illegal sind und keinerlei Rechte – weder zur Überwachung des ruhenden Verkehrs, noch zur Ahndung von Verstößen haben, da dies hoheitliche Aufgaben sind und sie als private Organisation dazu überhaupt keine Vollmachten haben.

Das ist vom 3. Januar 2020 und irgendwie in all dem Lärm untergegangen, der seit dem ständig um Nichts gemacht wird.

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Wie kam es dazu, dass die derzeitig höchsten Funktionäre Deutschlands völlig „zufällig“ Verwandte ehemalige Funktionäre des Dritten Reiches sind ❔

Fragen über Fragen….?

Wahrheit ist unzerstörbar ❕
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Ein Kommentar zu “Das OLG Frankfurt bestätigt,

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