Der Initiator der „Querdenken“-Bewegung Michael Ballweg ist mit einer Verfassungsklage gegen die Fortdauer seiner Untersuchungshaft gescheitert. Die Klage wurde nicht zugelassen.

STAND 7.3.2023, 18:13 Uhr
Der Initiator der „Querdenken“-Bewegung, Michael Ballweg, ist mit einer Verfassungsklage gegen die Fortdauer seiner Untersuchungshaft gescheitert. Die Klage wurde nicht zugelassen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsklage des „Querdenken“-Initiators Michael Ballweg nicht zur Entscheidung angenommen. Ballweg hatte gegen seine andauernde Untersuchungshaft geklagt. Auch der Antrag auf eine einstweilige Verfügung sei damit gegenstandslos, so ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts. Warum die Klage abgewiesen wurde, konnte er noch nicht sagen.

Anfang Januar 2023 hatte das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Ballweg auch über die Frist von einem halben Jahr hinaus wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft bleiben muss und einen neuen Haftbefehl ausgestellt. Eine Woche später blieb eine Haftprüfung vor dem Amtsgericht Stuttgart erfolglos.
Vorwürfe: Betrug und Geldwäsche
Ballweg wurde im Juni 2022 festgenommen und sitzt seitdem wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Er wird des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs und der Geldwäsche dringend verdächtigt.
Seine Anwälte hatten im Januar erklärt, die Verfassungsbeschwerde sei notwendig, um im nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Dieser Schritt steht ihm nach Angaben des Gerichtssprechers jetzt auch offen.
Sendung vom Di., 7.3.2023 20:00 Uhr, Musik Klub Deutsch, SWR1 Baden-Württemberg.