
Stand: 22.11.2022 18:40 Uhr
Im Prozess gegen eine „Reichsbürgerin“ hat das Landgericht Lüneburg das Urteil gesprochen. Die 61-jährige Angeklagte wurde wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Damit folgte das Landgericht Lüneburg dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 61-Jährige unter anderem den verbotenen, antisemitischen Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ unterstützt hat. Dessen Ziel sei der Aufbau eines eigenen staatlichen Systems. Das Bundesinnenministerium hatte die Gruppe im März 2020 verboten. Die Frau soll zudem im Internet gegen zugewanderte und jüdische Menschen gehetzt haben, Propaganda gegen Corona-Impfungen verbreitet und sich unter falschem Namen als Rechtsanwältin ausgegeben haben, so das Gericht.
Gericht nennt Angeklagte „brandgefährlich“
Die Strafe sei hoch, räumte der Vorsitzende Richter ein, zumal die Angeklagte bisher nicht vorbestraft war und geständig sei. Allerdings erkannte das Gericht weder Reue noch Einsicht. Die Kammer des Landgerichts schätze die Angeklagte als – so wörtlich – „brandgefährlich“ ein. Es brauche nur einen Anhänger, der die Worte der 61-Jährigen in die Tat umsetze. Deshalb, so das Gericht, reagiere man mit aller Härte, um sich gegen Feinde des Rechtsstaates zu wehren.
61-Jährige erkennt Bundesrepublik nicht an
BeimProzessauftakt Anfang November war die Angeklagte zunächst kämpferisch aufgetreten: „Mir geht es darum, dass meine Kinder Rechte an Grund und Boden bekommen, nicht internationale Konzerne.“ Die Bundesrepublik sei lediglich eine Firma. Im Verlauf der Verhandlung stellte sie klar, dass sie friedliche Absichten habe und dass sie überzeugt sei, ihr Handeln sei rechtens. Die 61-Jährige sitzt seit Mai in Untersuchungshaft.