„Nach dem „Flüchtlingsgipfel“ nun also eine Ministerpräsidentenkonferenz mit Schwerpunkt zum selben Thema.“

Migration und Ministerpräsidentenkonferenz
Nicht die Ministerpräsidenten, sondern Richter machen
Zuwanderungspolitik
Von Ferdinand Knauss • 16. März 2023
Das Gefeilsche der Länder um Milliarden zur Versorgung von Migranten ist
eigentlich belanglos für Bürger und Zuwanderer. Solange im Bund und in der
Öffentlichkeit kein Bewusstseinswandel hin zur Realpolitik stattfindet, schaffen
eben Richter wie jüngst in Mannheim mit fatalen Urteilen Fakten.
Nach dem „Flüchtlingsgipfel“ nun also eine Ministerpräsidentenkonferenz mit
Schwerpunkt zum selben Thema. Und bei diesem geht es unter deutschen Politikern fast
immer nur um die Frage des Geldes, das von den drei Staatsebenen zu zahlen ist. Dass
Migration den deutschen Staat viele Milliarden kostet, wird von den Teilnehmern solcher
Gipfel oder Konferenzen als Selbstverständlichkeit betrachtet, die an sich nicht zur
Disposition steht. Gegenstand der Verhandlungen ist nur die Frage, welche Ebene mehr
bezahlt, um Hunderttausende Flüchtlinge aus der Ukraine und Armutszuwanderer aus
anderen Ländern unterzubringen und zu versorgen, die hier zum größten Teil Asylanträge
stellen. 
So forderte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident die „Verdopplung der
Bundesmittel für Flüchtlingsaufnahme“ und der Bundeskanzler lobte seine
Bundesregierung für die bisherigen „Leistungen“. Wobei man sich immer wieder
klarmachen sollte, wer hier etwas leistet, nämlich nicht die Regierenden, sondern die
Steuerzahler. Niedersachsens Ministerpräsident Stefan Weil – turnusmäßiger
Vorsitzender dieser Konferenz – sorgte immerhin für etwas Abwechslung mit der
abenteuerlichen Forderung, Deutschland solle doch Sprachbarrieren für ausländische
Fachkräfte absenken, weil so viele „motivierte Geflüchtete“ an der „Theorie“ scheitern.
Also soll wohl der Handwerksmeister seinen zugewanderten Lehrling ruhig mal die
Heizung montieren lassen, auch wenn der weder die Montageanleitung noch die
Anweisungen des Meisters oder Auftraggebers versteht? Und das soll der Versorgung der
deutschen Wirtschaft mit „Fachkräften“ dienen? Vielleicht ist es doch besser, wenn die
Ministerpräsidenten einfach nur ums Geld aus Berlin feilschen. 
Jenseits des Politikbetriebes kann den Menschen in Deutschland diese
Ministerpräsidentenkonferenz eigentlich völlig wurscht sein. Ob die Steuer- und
Beitragszahler nun an die Bundes- oder an die Landeskassen oder an die staatlichen
Sozialversicherungskassen mehr zahlen (oder: für noch mehr Schulden haften) müssen,
kann ihnen ebenso gleichgültig sein, wie den einwandernden Versorgungsempfängern.
Entscheidend ist vielmehr, dass die Grundlage dieser absurden Einwanderungspolitik, die
aus weitgehend irrelevanten, weil folgenlosen Asylverfahren und einem immer weiter
ausufernden Unterbringungs- und Versorgungsapparat besteht, so absurd schief und
krumm bleibt, wie sie ist. Die Ministerpräsidenten haben zwar in erstaunlicher
Einmütigkeit eine leichtere Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht gefordert und
ausgerechnet Weil hat sogar eine neue Bund-Länder-Runde am 10. Mai mit dem
Bundeskanzler angekündigt, in der es auch um die Frage gehen solle, wie man es schaffe,
„dass weniger Menschen zu uns kommen, die am Ende des Tages kein Recht dazu
haben“.
Aber dazu ist weniger ein neues Treffen notwendig, als ein grundlegender
Bewusstseinswandel. Der muss in der Bundesregierung stattfinden und in der
veröffentlichten Meinung. Beide machen kaum Anstalten dazu. Ebensowenig wie eine
dritte wichtige Instanz der Migrationspolitik, nämlich die hohen Gerichte. Dort wird von
der Öffentlichkeit nur wenig beachtet, sehr viel wirkungsvoller Migrationspolitik gemacht
als in den diesbezüglich weitgehend machtlosen Staatskanzleien der Ministerpräsidenten.
Viel wichtiger und bedeutsamer als diese MPK ist darum etwa eine Nachricht von vor
einer Woche aus Baden-Württemberg. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes in
Mannheim hat entschieden, dass ein Afghane nicht in seine Heimat abgeschoben werden
darf, weil ihm dort wirtschaftliches Elend droht. Ehrlicherweise erkannte er ihm
gleichzeitig die Flüchtlngseigenschaft ab (was für die Sprachfindung in journalistischen
und anderen Texten durchaus bedeutsam sein sollte). Das Urteil stellt dezidiert fest, dass
dem Mann in Afghanistan keine politische Verfolgung drohe. Aber es drohe ihm, dass
seine elementarsten Bedürfnisse (genannt werden „Bett, Brot, Seife“) nicht befriedigt
werden können.
In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Der Kläger verfügt jedoch in Afghanistan
über kein tragfähiges familiäres oder soziales Netzwerk, das bereit und in der Lage wäre,
ihn im Falle einer Rückkehr zu unterstützen. Er hat auch keinen Kontakt zu Personen, die
ihn vom Ausland aus alimentieren würden. Ebenso wenig verfügt er über relevantes
Vermögen. Daher ist die Bundesrepublik Deutschland vom VGH mit dem Urteil
verpflichtet worden festzustellen, dass zugunsten des Klägers ein nationales
Abschiebungsverbot besteht.“
Bizarr ist, dass sich das Gericht dabei auf Artikel 3 der Europäischen
Menschenrechtskonvention beruft, der lautet: „Niemand darf der Folter oder
unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Da
das Gericht selbst feststellt, dass dem Mann keine Verfolgung drohe, interpretiert man die
mögliche Unterversorgung mit materiellen Gütern offenbar als unmenschliche
erniedrigende Behandlung. Die Nichtexistenz eines sozialen Sicherungssystems wird also
indirekt mit Folter oder erniedrigenden, unmenschlichen Strafen gleichgesetzt. Eine
abenteuerliche Argumentation. Aber ähnliche Urteile gab es bereits vorher, eines
begründete mit dem potentiellen Mangel an „Bett, Brot, Seife“ sogar ein
Rückführungsverbot in das EU-Mitgliedsland Griechenland.
Da es nicht nur in Afghanistan, sondern in zahlreichen, vielleicht sogar den meisten
anderen Ländern der Welt allenfalls rudimentäre soziale Sicherungssysteme gibt und
niemand eine Sippe verpflichten kann, einen aus dem Ausland zurückgebrachten
Angehörigen mit Bett, Brot und Seife zu versorgen, folgt aus dem Urteil de facto ein
Bleiberecht für alle Armutszuwanderer. Nach den Maßstäben des Mannheimer Gerichts
kann man sich überhaupt kaum eine Abschiebung noch vorstellen, es sei denn in ein Land
mit ähnlichen Sozialstandards wie Deutschland (in das aber auch kaum jemand
abgeschoben werden muss). Wie gesagt, selbst Griechenland erscheint manchen
Richtern als menschenunwürdig. 
Sowohl die rechtliche Absurdität, als auch die fatale Sogwirkung einer solchen
Rechtsprechung sind eigentlich jedem Laien offenkundig: Eine materielle Versorgung auf
dem Niveau des deutschen Sozialstaates wird damit de facto zum Menschenrecht erklärt,
alles darunter ist äquivalent mit Folter. Armut unterhalb des Niveaus des
Asylbewerberleistungsgesetzes wird also de facto als Fluchtgrund anerkannt (ob man es
so nennt oder nicht, interessiert jenseits des Gerichtssaales niemanden). Hunderte
Millionen Menschen aus dem sogenannten „globalen Süden“ haben also in den Augen
vieler Richter ein einklagbares Bleiberecht in Deutschland, sofern sie einmal hier sind.
Dass sich das nicht nur in Afghanistan herumgesprochen hat, zeigt die Zunahme der
absoluten Zahlen und die Vorliebe für Deutschland unter Armutszuwanderern aus Afrika
und Westasien.  
Was das in letzter Konsequenz für Deutschlands soziale Sicherungs- und
Versorgungssysteme bedeutet, ist ebenso offenkundig: Sie werden zu einem Fass ohne
Boden, wenn der Zugang nicht begrenzt wird. Die in jüngster Zeit selbst von Grünen und
sozialdemokratischen Kommunalpolitikern erschallenden Alarmrufe sollten eigentlich
auch bei Richtern und Bundespolitikern die Fantasie anregen, dass aus diesem Fass
irgendwann wohl wirklich nicht viel mehr als Bett, Brot und Seife zu schöpfen sein
könnten. 
Urteile dieser Art und der vordergründig humane, aber letztlich zerstörerische Geist, der
sich in ihnen äußert, sind deswegen sehr viel bedeutender als die Aktivitätssimulationen
auf Flüchtlingsgipfeln und Ministerpräsidentenkonferenzen. Die schaffen Tatsachen.  
Besorgte Bewohner (ob alteingesessen oder mit Migrationsgeschichte) deutscher
Gemeinden und Steuerzahler an Landes- und Bundeskasse müssen sich erst dann wieder
für Flüchtlingsgipfel und ähnliche Zusammenkünfte interesieren, wenn sich auf Ebene der
Bundespolitik, der höheren Gerichte und vor allem der veröffentlichten Meinung eine
grundlegende Änderung ergäbe, mit dem Ziel, eine stimmige Grundlage für die
Einwanderung zu schaffen. Nämlich eine, die sich an der Wirklichkeit des Machbaren und
an realisierbaren konkreten Zielen für die deutsche Gesellschaft orientiert. Es wäre schon
sehr viel gewonnen, wenn man sich darauf einigen könnte, eine Politik anzustreben, die
nicht notwendigerweise auf den langfristigen Zusammenbruch des deutschen
Sozialstaates und den Verlust des inneren Friedens in diesem Land hinausläuft.  

Quelle TE

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