Die im Eiltempo durch den Bundestag gedrückte Wahlrechtsreform ist eine rüde Machtdemonstration, die den überkommenen bundesrepublikanischen Konsens aufkündigt, Systemänderungen nur in breitem, lagerübergreifendem Einvernehmen vorzunehmen.
Den ursprünglichen, entgegen allen Berührungstabus übrigens von der AfD übernommenen Reformvorschlag – Streichung der Überhangmandate entsprechend der Reihenfolge der geringsten Erststimmenergebnisse und damit auch der Ausgleichsmandate, die den Bundestag bislang immer weiter aufgebläht hatten – wäre die Staatsrechtslehre, wenn auch mit Bauchschmerz bei der Güterabwägung, noch mitgegangen.“
Quelle : E. Herman