… um höhere Löhne, sondern um ein politisches Ziel |
Eigentlich kann man angesichts der Inflation Verständnis haben für die 10,5-Prozent-Forderung des streikenden öffentlichen Dienstes. Jetzt rächt sich eine Politik, die dafür sorgt, dass die Preise steigen müssen und auf immer neue Bereiche übergreifen: Der Energiepreis ist heute der Treibsatz für Inflation, denn Energie steckt in jedem Produkt und jeder Dienstleistung. Wer Energie verteuert, verteuert die nachfolgenden Bereiche; und die Energie wird durch immer höhere CO2-Abgaben und Kraftwerksstilllegungen bewusst und absichtlich verteuert. Aber warum dieser ausgiebige Streik? Neben den Ver.di-Forderungen sehen die Abschlüsse der Gewerkschaften in der Metall- und Elektroindustrie und in der Chemiebranche bescheiden aus. Dort weiß man eben, dass zu hohe Löhne noch mehr Arbeitsplätze vernichten würden. Aber die Betriebe des öffentlichen Dienstes, Behörden, Schulen, Krankenhäuser und Kitas, die können nicht abwandern. Die braucht man am Ort. Und die müssen vom Steuerzahler bezahlt werden. Das erhöht die Machtposition von Ver.di. Zugespitzt heißt das: Die Arbeitslosen der Wirtschaftspolitik eines Robert Habeck blechen jetzt für die staatlich bezahlten Gewinner. Alles rein in den öffentlichen Dienst, die Löhne zahlen ja die anderen. Und da klingt es geradezu zynisch, wenn Ver.di-Boss Frank Werneke sagt: „Ein Nebeneffekt der Inflation ist doch, dass das Steueraufkommen in Deutschland deutlich gestiegen ist. Das Geld für Lohnerhöhungen ist da.“ ——————– Es gibt auch gute Nachrichten – in eigener Sache: Nach einem langwierigen Gerichtsverfahren sind jetzt vor dem Landgericht Köln alle Angriffe gegen einen TE-Bericht gescheitert: Damit können wir weiter über die seltsamen Verquickungen zwischen der CDU-geführten Landesregierung und islamistischen Extremisten berichten – „Totalschaden“ für den Kläger. —————————————————————————- Roland Tichy, Herausgeber von TE, hat eine Initiative gegründet, um die Wiederholung der Bundestagswahl in allen Berliner Bezirken einzuklagen. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird von dem namhaften Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau im Namen von zwei TE-Lesern geführt. Die Finanzierung hat „Atlas – Initiative für Recht und Freiheit“ übernommen. Die von TE eingereichte Wahlprüfungsbeschwerde ist dem Bundesverfassungsgericht am 5. Januar per Fax und am 7. Januar per Brief zugegangen. Am Donnerstag, dem 26. Januar, hat das Gericht den fristgerechten Eingang bestätigt und der Beschwerde ein Aktenzeichen (2 BvC 15/23) gegeben. Unterstützen Sie bitte die Öffentlichkeitsarbeit dieses Vorhabens. Für Spenden haben wir bei der Commerzbank Köln das Konto mit der IBAN DE14 3704 0044 0543 2000 02 eingerichtet (Empfänger: TE Sonderkonto Rechtsstreitigkeiten). Quelle |