… ein Zeugnis des Versagens der deutschen Migrationspolitik
Am Donnerstag will Nancy Faeser die neue Polizeiliche Kriminalstatistik vorstellen. Die wichtigsten Zahlen daraus sind schon bekannt geworden – und sie sind beunruhigend. Denn die Zahl der Straftaten ist gegenüber dem Vorjahr um 11,5 Prozent gestiegen auf nun 5,628 Millionen Taten. Auch gegenüber dem letzten Vor-Corona-Jahr 2019 ergibt sich eine Steigerung von 3,5 Prozent, wenn man alle Straftaten betrachtet. Unter den rund 2,093 Millionen Tatverdächtigen waren 783.876 ohne deutsche Staatsangehörige, was einer noch stärkeren Zunahme um 22,6 Prozent entsprach. Und diese Zunahme ging wiederum stark auf das Konto der sogenannten Zuwanderer, also von Asylbewerbern, Flüchtlingen, Geduldeten und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltenden Personen. In dieser Gruppe allein gab es 310.062 Tatverdächtige (plus 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr).
Diese Zahlen sind gemeinsam mit denen aus der Arbeitsagentur, die die Überrepräsentanz der Zuwanderer unter den Sozialleistungsempfängern belegen, ein Zeugnis des Scheiterns des Einwanderungslandes Deutschland. Natürlich sind die meisten Zuwanderer nicht kriminell und viele integrieren sich auch in den Arbeitsmarkt, aber ein inakzeptabel großer Teil von ihnen integriert sich nicht. Deutschland ist nicht besonders attraktiv für hochqualifizierte Einwanderer, aber für solche, die der deutschen Gesellschaft zur Last fallen und den inneren Frieden gefährden.
Nun werden zeitgleich von der Bundespolizei auch noch geheime Lageberichte bekannt (Innenministerin Nancy Faeser traut sich nicht, solche Daten öffentlich zu machen), die aufzeigen, wovor Experten und Kommunalpolitiker schon seit Monaten warnen: Die Zuzugszahlen steigen wieder deutlich an. Eine Wiederholung von 2015 steht offensichtlich bevor.
Während in den Regierungen der meisten Nachbarländer längst das Bewusstsein sich durchgesetzt hat, dass Außengrenzen der EU viel besser gesichert und die Versorgungsanreize gesenkt werden müssen, scheint die Bundesregierung in ihrer weltfremden, illusorischen Willkommensseligkeit befangen zu sein. Zusätzlich ist Deutschland mit Richtern geschlagen, die wie jüngst in Mannheim auch noch die letzten Abschiebungsmöglichkeiten etwa für straffällige Afghanen verstellen. Dieses Land, so muss man feststellen, hat aus den Migrationserfahrungen der jüngeren Vergangenheit so gut wie nichts gelernt. Das eigene Gemeinwesen zu überfordern scheint migrationspolitisches Programm zu sein.
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Roland Tichy, Herausgeber von TE, hat eine Initiative gegründet, um die Wiederholung der Bundestagswahl in allen Berliner Bezirken einzuklagen. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird von dem namhaften Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau im Namen von zwei TE-Lesern geführt. Die Finanzierung hat „Atlas – Initiative für Recht und Freiheit“ übernommen.
Die von TE eingereichte Wahlprüfungsbeschwerde ist dem Bundesverfassungsgericht am 5. Januar per Fax und am 7. Januar per Brief zugegangen. Am Donnerstag, dem 26. Januar, hat das Gericht den fristgerechten Eingang bestätigt und der Beschwerde ein Aktenzeichen (2 BvC 15/23) gegeben.
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