… in Erklärungen und opfert die Natur auf Rügen dem Atomausstieg
Gasknappheit? War da nicht mal was? Nun erfahren wir auf eine TE-Anfrage aus Robert Habecks Wirtschaftsministerium: „Deutschland hat sich laut Definition nicht in einem Gasnotstand befunden.“ Das sei auch „nie kommuniziert“ worden. Die Bundesregierung habe einer Energienot gegengesteuert durch das Füllen der Speicher, das Bereithalten von Ersatzkraftwerken oder das staatlich verordnete Energiesparen. Was das Ministerium in dieser Aufzählung nicht erwähnt, ist das LNG-Gesetz. Bekannt auch als „Beschleunigungsgesetz“ oder „Deutschland-Tempo“. Denn genau dieses Gesetz macht Robert Habeck jetzt Ärger.
Nach dem LNG-Gesetz können mobile Industriehäfen schneller gebaut werden als vorher. Wichtige Prüfungen fallen weg. Nach diesem Gesetz sollte auch ein LNG-Terminal vor Sellin auf Rügen gebaut werden. Dass die LNG-Terminals im „Deutschland-Tempo“ gebaut werden sollten, wirkt sich jetzt aus – und zwar verheerend: Weil der zunächst geplante Standort Lubmin nur seichte Wassertiefe hat, der Ersatzstandort Sellin auf Rügen in einem Biosphärenreservat und der Ersatzstandort Mukran direkt gegenüber einem Unesco-Weltnaturerbe liegt, prüft Habecks Ministerium nun „seit einigen Wochen intensiv alternative Ostseestandorte“.
Das „Deutschland-Tempo“ rächt sich also. Das wird besonders brisant, wenn Robert Habeck von einer falschen Voraussetzung ausgegangen ist. Da kein Gasnotstand besteht, hätte eben doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden müssen. Hätten seichte See, Biosphärenreservat oder Weltnaturerbe auf keinen Fall übersehen werden dürfen.
Die Versorgungssicherheit dürfe nicht „auf Kante genäht sein“, erklärt das Wirtschaftsministerium in einem Bericht sein Handeln. Damit setzt Habecks Haus die LNG-Terminals ungewollt in einen Zusammenhang mit der Atomkraft. Aus der kann Deutschland aussteigen, weil es sich nicht in einem Energienotsand befindet. Aber gleichzeitig kann die Politik Umweltzerstörung wie vor Rügen trotzdem durchsetzen, weil ja doch irgendwie Energienotstand bestehe, wenn man die Versorgung „auf Kante“ nähen würde.
Robert Habeck und die Grünen sind bereit, den Ausstieg aus der Atomkraft durchzusetzen, koste es, was es wolle – und sei es die geschützte Natur vor Rügen.
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Roland Tichy, Herausgeber von TE, hat eine Initiative gegründet, um die Wiederholung der Bundestagswahl in allen Berliner Bezirken einzuklagen. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird von dem namhaften Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau im Namen von zwei TE-Lesern geführt. Die Finanzierung hat „Atlas – Initiative für Recht und Freiheit“ übernommen.
Die von TE eingereichte Wahlprüfungsbeschwerde ist dem Bundesverfassungsgericht am 5. Januar per Fax und am 7. Januar per Brief zugegangen. Am Donnerstag, dem 26. Januar, hat das Gericht den fristgerechten Eingang bestätigt und der Beschwerde ein Aktenzeichen (2 BvC 15/23) gegeben.
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