Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet die Betreiber von Social-Media-Diensten bereits, solche Inhalte zeitnah zu löschen.
Eckpunkte des Bundesjustizministeriums für ein »Gesetz gegen digitale Gewalt« sehen nun vor, dass Gerichte künftig Social-Media-Konten sperren lassen können, wie das ARD-Hauptstadtstudio am Dienstag berichtete .
Betroffene von »schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen« sollen demnach »unter gewissen Voraussetzungen« per Gericht eine Accountsperre verlangen können.“
Gerichte sollen künftig Accountsperren verhängen können
Betroffene von »schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen« im Internet sollen künftig eine Sperre der Täterkonten verlangen können. Das plant laut einem Medienbericht das Justizministerium.
Ein Kommentar zu “Gegen Bedrohungen im Netz, Hass, Hetze und Beleidigungen soll es ein weiteres Gesetz geben.”