Polen fordert erneut Kriegsreparationen von Deutschland

Die Resolution betrifft „das Thema der Reparationen, Entschädigungen und Wiedergutmachungen im Zusammenhang mit dem deutschen Überfall auf Polen im Jahr 1939 und der weiteren Besetzung.“ Sie wurde vom Bevollmächtigten der Regierung für die durch die deutsche Aggression und Besetzung zwischen 1939 und 1945 verursachten Schäden vorgelegt. [EPA-EFE/Radek Pietruszka POLAND OUT]

Die polnische Regierung hat eine Resolution angenommen, in der die Notwendigkeit betont wird, die Frage deutscher Reparationszahlungen für die während des Zweiten Weltkriegs verursachten Schäden zu regeln.

Dies teilte das Büro des polnischen Premierministers Mateusz Morawiecki am Dienstag (18. April) mit.

Die Resolution betrifft „das Thema der Reparationen, Entschädigungen und Wiedergutmachungen im Zusammenhang mit dem deutschen Überfall auf Polen im Jahr 1939 und der weiteren Besetzung.“

Sie wurde vom Bevollmächtigten der Regierung für die durch die deutsche Aggression und Besetzung zwischen 1939 und 1945 verursachten Schäden vorgelegt.

Die Resolution bestätigt laut einer Mitteilung der Regierung „formell, dass weder während der (kommunistischen) Volksrepublik Polen noch nach der Wiedererlangung der Souveränität im Jahr 1989 die Frage der Reparationen, Entschädigungen, Kompensationen und anderer Formen der Wiedergutmachung der Schäden, die Polen und (den) Polen während des Zweiten Weltkriegs zugefügt wurden, in irgendeiner Weise behandelt oder abgeschlossen wurde.“

Die Forderung nach Kriegsreparationen von Deutschland sind ein Dauerthema in der Rhetorik der polnischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS, EKR), seit sie 2015 an die Macht kam.

Erst im vergangenen Jahr schickte Polen eine diplomatische Note nach Berlin, in der es 1,3 Billionen Euro an Reparationen aus dem Zweiten Weltkrieg forderte. Die gleiche Summe wurde auch in der Resolution genannt, die sich auf einen im September veröffentlichten Regierungsbericht über die von Deutschland verursachten Schäden stützt.

Die deutsche Bundesregierung hat Polens Reparationsforderungen stets zurückgewiesen und darauf verwiesen, dass alle finanziellen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, der die Wiedervereinigung Deutschlands ermöglichte, geregelt worden seien.

1953 verzichtete die kommunistische Regierung Polens auf Druck der Sowjetunion auf alle Ansprüche auf Kriegsreparationen. Moskau wollte damals die DDR von jeglichen Verpflichtungen befreien.

Die polnischen Behörden argumentieren dagegen, die Vereinbarung sei ungültig, da Polen zu diesem Zeitpunkt keine gerechte Entschädigung habe aushandeln können.

Quelle

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