Ich wende mich heute an die Öffentlichkeit und bitte alle Medien darüber zu berichten !!!

Gemäß Art. 19 Abs. 4 GG enthält das Grundgesetz einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Dies umfasst nicht nur den Zugang zu den Gerichten, sondern auch die Prüfung des Streitbegehrens sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung.

Seit über 2 Jahren führe ich ein Verfahren gegen die Kölner Ausgangssperre. Das Gericht hat in der Sache bis heute nichts getan. Es hat den Sachverhalt nicht ermittelt und es hat die Beweisanträge nicht bearbeitet. Vor über 3 Monaten teile mir das Kölner Verwaltungsgericht dann mit, es wolle ohne mündliche Verhandlung entscheiden, obwohl das Gericht bis heute nicht mal den wirklichen Sachverhalt ermittelt hat !!!

Ich veröffentliche daher heute die beiden letzten Schriftsätze an das Kölner VG. So geht es nicht weiter !!! der Rechtsschutz den das Grundgesetz in Art.19 Abs. 4 garantiert, sehe ich nicht mehr als eingehalten!

Mein Schriftsatz vom 04.01.2023
https://www.anwalt-pankalla.de/wp-content/uploads/2023/04/Klage-Hauptsacheverfahren11.pdf

Mein Schriftsatz vom 28.04.2023
https://www.anwalt-pankalla.de/wp-content/uploads/2023/04/Klage-Hauptsacheverfahren12.pdf

Ich bitte die Medien als 4te Säule der Demokratie über den Fall zu berichten !!! Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Im Gegensatz zum Verfassungsgericht, was den Prüfungsmaßstab bei den Corona Entscheidungen nicht eingehalten hat, wie der Kollege Lucenti bereits in seinem Aufsatz herausgearbeitet hat – will das Kölner VG offenbar gar nicht mehr entscheiden!!! Der WDR hatte bereits berichtet, dass Kölner VG habe die Kölner Ausgangssperre als rechtmäßig eingestuft – dies ist falsch da unser Verfahren immer noch anhängig ist und schlicht nicht bearbeitet wird.

Quelle : G. Pankalla

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