Vorsichtige Hoffnungsschimmer…

Wie ihr sicher schon durch viele andere Kanäle mitbekommen habt, hält das OLG Stuttgart fast alle sog. Corona-Maßnahmen zwischen März 2020 und 19.11.2020 für verfassungswidrig!

Alle Einzelheiten nebst einer ausführlichen Pressemitteilung als PDF findet Ihr auf der Website von Dr. Lipinski.

Anselm Althöfer, [7 775 Aufrufe, 11.05.2023, 12:10:59]:
Großer Erfolg für den Corona-Maßnahmenkritiker Hans Tolzin – Oberlandesgericht Stuttgart hält die Bußgeldbewehrung der Maskenpflicht gemäß Corona-Verordnung vom Mai 2020 für verfassungswidrig – letztlich halten die drei Bußgeldrichter des OLG-Senats fast – Pressemitteilungen
Die heutige Pressemitteilung ist als PDF beigefügt. Für etwaige Rückfragen steht Rechtsanwalt Dr. Lipinski gerne zur Verfügung. Heidelberg, den 04.05.2023 Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipiski Fachanwalt für Verwaltungsrecht Ähnliche Themen Corona-Maßnahmenkritiker Tolzin…

Anselm Althöfer, [7 775 Aufrufe, 11.05.2023, 12:10:59]:
…Wir möchten an dieser Stellen auch ganz herzlich Herrn Tolzin gratulieren und seinem bzw. unserem Rechtsanwalt Dr. Lipinski zu diesem Erfolg gratulieren!

Es ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit, einen Senat eines Oberlandesgerichts fast vollumfänglich zu überzeugen. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf namentlich noch laufende Bußgeldverfahren, die Zeiträume des ersten Corona-Jahres betreffen.

Wir wünschen Herrn Tolzin und seinem Anwalt viel Erfolg im Vorlageverfahren beim Bundesverfassungsgericht!

(Wen es näher interessiert: Nach §§ 80ff BVerfGG, dort vor allem § 82 III BVerfGG.)

Wie Dr. Lipinski bereits in der Pressemitteilung ausführt, lohnt es sich, viel Geduld zu haben! Der Bußgeldbescheid von Herrn Tolzin liegt knapp drei Jahre zurück. Er war zunächst erfolglos bei der Bußgeldbehörde, dann erfolglos bei der jungen Amtsrichterin vom Amtsgericht Stuttgart und auch der große Erfolg beim Oberlandesgericht Stuttgart hat mehr als zwei Jahre gedauert!

Dieses Beispiel hat Ähnlichkeiten auch mit unseren Klägergruppen, die gegen das COVID-Teil-Impfpflichtgesetz und gegen das Masernschutzgesetz klagen. Auch wir sind schon seit mehreren Jahren aktiv. Auch wir warten z.B. schon mehr als zwei Jahre auf eine Entscheidung des BVerfG über unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz, betreffend vor allem den Schulbereich. Auch wir wünschen uns schon seit langem, dass die Gerichte schneller entscheiden.

Wie ihr wisst, arbeiten wir im Hintergrund ehrenamtlich und finanzieren unseren Anwalt durch eure Spenden.

Bitte unterstützt uns daher weiterhin, damit wir auch einen langen Atem behalten können! Den werden wir wohl dringend benötigen, sei es für die laufende COVID-Teilimpfpflichtgesetz- EMRK-Beschwerde (eingereicht im September 2022), sei es für das laufende Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das sog. Masernschutzgesetz (eingereicht schon Ende 2020).

Thomas hat zwischenzeitlich einen neuen PayPal-Pool angelegt.

👉 https://www.paypal.com/pools/c/8TKe1y4xrF

Da PayPal jedoch sehr hohe Gebühren verlangt, freuen wir uns noch mehr über finanzielle Unterstützung auf unser Konto:

IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(… steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG

Bitte teilt fleißig unsere Beiträge auf Facebook und auf Telegram!
Bitte verteilt fleißig unsere Flyer oder legt diese an geeigneten Orten aus!

Ohne eure Unterstützung können wir keine EMRK-Beschwerde gegen das deutsche Masernschutzgesetz erstellen lassen und in Straßburg einreichen, falls das notwendig wäre.

Quelle

Ein Kommentar zu “Vorsichtige Hoffnungsschimmer…

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