Impfzwang: Ein Soldat packt aus

Von Felix Perrefort • 18. Mai 2023
Gegenüber Achgut.com berichtet ein hochrangiger Soldat von seiner
Impfgeschichte mit der Bundeswehr. Er wurde entgegen der Entscheidung
einer ersten Impfberatung gegen Covid-19 geimpft. Danach aufgetretene
Beschwerden wurden seitens der Truppenärzte nicht dokumentiert. Obwohl andere
Soldaten ähnliche Gesundheitsprobleme beklagen, leugnet die Bundeswehr partout
jede Gefährlichkeit. 
Muss ein Soldat seine Impf-Nebenwirkungen selbst dokumentieren, weil der zuständige
Bundeswehr-Arzt nichts von ihnen wissen will, verweist das auf skandalöse Zustände, die nicht nur er für unmöglich gehalten hätte. Frisch, abenteuerlich und demokratisch tritt die Bundeswehr in ihren Marketingkampagne auf, während dort ein realitätsblinder
Autoritarismus vorzuherrschen scheint, der strukturell unfähig ist, Kurskorrekturen
vorzunehmen. Obwohl die von den sogenannten Impfstoffen ausgehenden Gefahren nicht zu übersehen sind, stellt man sich weiter stur; ein Zustand, den ein Soldat höheren
Ranges nicht hinnehmen will. Er wandte sich – mit der Redaktion vorliegenden Schreiben – an seine Vorgesetzen, die ihm schlicht nicht antworteten. Achgut.com stand in Kontakt mit ihm. Er möchte anonym bleiben. 
Warum er sich nach einem Jahr dazu durchgerungen habe, seinen Fall zu thematisieren,
sei wegen des Umstands, „dass immer noch Soldaten, trotz deutlicher Evidenz der
Schädlichkeit, zur Impfung gezwungen werden. Mein Fall ist Vergangenheit und ich gebe
mich keinen Illusionen hin, dass ich hier eine Entschuldigung oder das Eingeständnis
eines Fehlers erhalte. Ich möchte aber die Mauer des Schweigens helfen zu
durchbrechen.“ Die Fürsorgepflicht werde „mit Füßen getreten“, es werde mehr noch
„eine Schädigung in Kauf genommen, zumindest aber ignoriert, um das Fehlverhalten zu
kaschieren.“ 
Ein Soldat akzeptiert mit seiner Berufswahl Hierarchien, die deutlich strikter sind als die
der Gesellschaftsordnung, in deren militärischen Dienst er sich stellt. Er vertraut dabei
darauf, sich einem Apparat zu fügen, der trotzdem – wenn auch vermittelt – Staat und
Gesellschaft repräsentiert, für deren Verteidigung er notfalls sein Leben riskiert. Sprich:
Ein militärischer Apparat, der von Willkür, Irrationalismus und Verantwortungslosigkeit
bestimmt wird, entspricht keinem demokratisch-rechtsstaatlichen Gesellschaftsmodell.
Entgegen Entscheidung eines Arztes geimpft 
In einer E-Mail schreibt er mir: „Was für mich beim ersten Impftermin eine Welt
zusammenbrechen ließ, war der Umstand, das Gefühl, dass hier meine Vorgesetzten mit
Gewalt eine ihnen genehme Entscheidung durchsetzen wollten – gegen eine
Entscheidung eines Arztes – und dafür sogar den Leiter des Sanitätszentrums
einbezogen. Man war auch nicht gewillt, das Gespräch zu suchen.“ Und weiter:
„Es ist schwer zu beschreiben, was einem durch den Kopf geht, wenn man vor der
Entscheidung steht, entweder seinen Beruf und somit die Versorgung seiner Familie aufs Spiel zu setzen, oder sich einer medizinischen Zwangsbehandlung zu unterziehen, die mehr als zweifelhaft ist. Dass ich mein Leben aufs Spiel setze, gehört zum Beruf. Dass man als Vorgesetzter solche Entscheidungen auch durchsetze, ebenso. Ich habe alsVorgesetzter aber immer Risiken abgewogen und Bedenken meiner Untergebenen ernst genommen.“ 
Dezember 2021 sollte der Soldat sich impfen lassen. Davor bemühte er sich um eine
ärztliche Beratung und Untersuchung. Seine explizite Nachfrage, ob er den Impftermin
am folgenden Tag wahrnehmen solle, verneinte der Arzt. Eine Impfung solle stattdessen
erst nach einer Untersuchung erfolgen, was der Soldat sich schriftlich vermerken ließ. Am folgenden Tag erhielt er telefonisch den Befehl seines Vorgesetzten, sich noch am selben Tag innerhalb der nächsten 30 Minuten im truppenärztlichen Impfzentrum zu melden. 
Dort wurde ihm ohne Untersuchung bescheinigt, dass es keine Kontraindikationen zur
Impfung gebe. Eine weitergehende Aufklärung fand nicht statt; dies ist dokumentiert.:
„Von beiden Ärzten wurde die Kenntnisnahme meiner Aufklärungswünsche und Wunsch
nach Voruntersuchung schriftlich quittiert. Es wurde mit keinem Wort auf die Bedenken
eingegangen. Hinweise auf die bedingte Zulassung des Impfstoffes sind nicht erfolgt, sie
sind weder in mündlicher Form ergangen und auch im Aufklärungsmerkblatt wird lediglich von einer zugelassenen Impfung gesprochen.“
An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Bundeswehr solche Dinge verkündet: „Wer
unbedenklich im Restaurant zur Vorsuppe greift, kann genauso bedenkenlos den Inhalts- und Hilfsstoffen in der mRNA-Impfung vertrauen.“ 
Die Rechtfertigungen der Impfärzte  Mit Etablierung der Duldungspflicht wurde er also Ende 2021 geimpft, in 2022 zum zweiten Mal. Danach traten ernste Beschwerden auf, weshalb er sich wieder an die Truppenärzte wandte und kritisierte, dass Beratung, Risikoabwägung und Aufklärung unterlassen wurden. Sinngemäß erhielt er folgende Rechtfertigungen, die aus seinem Gedächtnisprotokoll zitiert werden:
Wir mussten ohne Aufklärung und Anamnese impfen, da wir ansonsten die Mengen gar
nicht geschafft hätten
Zeit für eine über das Informationsblatt hinausgehende Aufklärung sei gar nicht
vorhanden, eine weitere Aufklärung sei auch nicht notwendig
Den Arzt zu verklagen, wäre ungerecht, weil die Ärzte nur auf Befehl handeln
Das RKI und die Vorgesetzten geben nun einmal vor, dass geimpft wird und sind die
fachliche Instanz, auf die man sich berufe, um die Impfung zu bewerten
Eine Untersuchung auf Kontraindikationen sei nicht notwendig, da der Soldat ja auch
die anderen Impfungen gut überstanden hätte
Wenn man auf ein Risiko von 1:5000 bei schweren Nebenwirkungen Rücksicht nehmen
würde, könnte man keine Behandlungen mehr durchführen
Im Widerspruch dazu lässt die Bundeswehr offiziell verlautbaren, „dass Impfärzte und –
ärztinnen vor jeder Impfung gründlich prüfen, ob bei der zu impfenden Person
gesundheitliche Gründe vorliegen, die eine Impfung ausschließen.“
Januar 2022 erhielt der Soldat seine Zweitimpfung. Da die zuständigen Bundeswehr-
Ärzte nichts von seinen Nebenwirkungen wissen wollten, schrieb er später der
Bundesärztekammer, denen er seine selbst dokumentierten Beschwerden meldete. Auch von dieser Institution erhielt er keine Antwort. 
Atemnot in der Nacht, Aufwachen mit Luftnot
Drei Tage nach Zweitimpfung dokumentiert er „nach Treppensteigen: Herzrasen,
Schwindel, Kribbeln am gesamten Kopf und starke Erschöpfung.“ Kurz darauf:
„Einlieferung in die Notaufnahme Krankenhaus, zur Abklärung.“ Ein deutlich erhöhter Puls wurde festgestellt, normalisierte sich aber wieder. Das Erschöpfungsgefühl kehrte Tage später jedoch zurück. Bei einem normalen Spaziergang hatte er Luftnot. Ab Woche 12 verspürte er gelegentlich noch
„Taubheit und kribbeln am gesamten Kopf. Atemlos nach Treppensteigen insbesondere
mit Maske. Sporadisch Atemnot in der Nacht, Reflexatmung funktionierte dann nicht,
aufwachen mit Luftnot. Andauernd verschleimt und trockener Hustenreiz.
Gelenkschmerzen und Schmerzen in der rechten Seite. Rechte Seite strahlt manchmal
mit einem Brennen bis ins Bein.“
Nach Woche 17 nach Zweitimpfung sind die Beschwerden fast alle zurückgegangen.
Doch die „Gelenkschmerzen und Schmerzen in der rechten Seite, einhergehend mit
einem brennenden Gefühl, halten immer noch an. Zwar in einem unterschwelligen Maße, jedoch immer noch deutlich spürbar.“ – Also bis heute, mehr als ein Jahr nach seiner Impfung.
Die Dokumentation wurde durch ihn selbst zu den Akten gegeben, eine
Verdachtsmeldung durch die Truppenärzte an das PEI ist nicht erfolgt.
Laut Soldatengesetz gilt: „Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und
wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die
Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar (!) ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“
Felix Perrefort ist Redakteur und Autor bei der Achse des Guten.
Redaktioneller Hinweis:
Demnächst erscheint ein Buch von Achgut-Autor Thomas Maul: 
Was man wann wissen konnte. Hinweise zur Aufarbeitung der Corona-Verbrechen.
Hier geht’s zur Leseprobe. Bei Thalia.de ist das Buch bereits vorbestellbar, ebenso bei
Buchkomplizen.de. 

Quelle : Achgut.com

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