Das Bundesverwaltungsgericht hat eine bürgerfreundliche Corona-Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts aufgehoben – und Berlin nachträglich faktisch freie Hand gegeben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine bürgerfreundliche Corona-Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts aufgehoben – und Berlin nachträglich faktisch freie Hand gegeben.