In einem Korruptionsprozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist ein hessischer Oberstaatsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn am Freitag der Bestechlichkeit in 86 Fällen, der schweren Untreue in 54 Fällen und der Steuerhinterziehung in neun Fällen schuldig.
Ein mit dem Angeklagten befreundeter Unternehmer erhielt vor Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Bestechung und Subventionsbetrugs. Nach Ansicht des Gerichts verhalf Oberstaatsanwalt Alexander B. dem Unternehmer gegen Geld zu Aufträgen für Gutachten.“