Weitere Klage gegen Drosten wegen „unbefugtem Doktortitel“

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Von: Watergate Redaktion 7. Dezember 2020

Dr. Markus Kühbacher ist in der „Causa Drosten“ inzwischen zu einer bekannten Persönlichkeit geworden. Dr. Kühbacher ist auf Wissenschaftsbetrug spezialisiert und untersuchte in den letzten Monaten die Dissertation des Charité-Virologen Christian Drosten. In der „Causa Drosten“ gibt es nun neue Entwicklungen. In den Mainstream-Medien findet man indes dazu so gut wie nichts.

Bis zum Sommer dieses Jahres war die Doktorarbeit von Christian Drosten laut Dr. Kühbacher nicht auffindbar. Obwohl Drosten laut seinem Lebenslauf vor über 17 Jahren an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main promoviert haben will, war die Doktorarbeit bis zum Juni 2020 nicht auffindbar – weder in der Frankfurter Uni-Bibliothek noch in der Deutschen Nationalbibliothek – das ergaben die Nachforschungen Kühbachers.

Nach monatelangem Suchen ist Dr. Kühbacher im Oktober fündig geworden. Laut seinem eigenen Bericht soll es ihm Ende September endlich gelungen sein, Einsicht in ein Exemplar der Dissertation erhalten zu haben. Das Prüfungsverfahren laut der damals gültigen Promotionsordnung soll mit der mündlichen Prüfung (Disputation) zur Verleihung des Doktorgrades am 22. März 2003 erfolgreich beendet worden sein. Der 22. März 2003 war allerdings ein Samstag – ein äußerst unglaubwürdiges Datum für eine Disputation.

Tatsache sei, so Kühbacher, dass die Promotionsschrift 17 Jahre lang nicht veröffentlicht gewesen sei, obwohl die Promotionsordnung eine solche Veröffentlichung explizit fordere. In diesem Zeitraum sei auch kein einziges Druckexemplar der Dissertation in den Bestand der Unibibliothek Frankfurt aufgenommen und katalogisiert worden. Dies sei erst vor wenigen Wochen in diesem Sommer geschehen, so Kühbacher. Auch von der Deutschen Nationalbibliothek habe er erst vor Kurzem zwei kopierte Exemplare der Dissertation erhalten.

Die Uni Frankfurt hatte nun überraschend eingeräumt, eine Falschaussage zur Promotion Christian Drosten getroffen zu haben. Nachdem Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich vom Corona-Ausschuss Klage gegen Drosten eingereicht hat, haben die Verantwortlichen der Universität offenbar kalte Füße bekommen. Wie Kühbacher mitteilte, habe die Uni Frankfurt nun ausgesagt, dass es „nie einen Revisionsschein der Dissertation Drostens gegeben habe“. Damit fehlt der endgültige Beweis für die fristgemäße Abgabe der Dissertation.

Wie Dr. Kühbacher ankündigte, hat er nun Klage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Kühbacher sagte, dass „Herr Drosten nie befugt war, den Doktorgrad ‚Dr. med.‘ zu führen“. Er twitterte am 2.12.2020 „Die Pflichtexemplare der Dissertation von Herrn Drosten und deren vermeintlich zu feuchte Lagerung im Kellerarchiv des Promotionsbüros des Fachbereichs Medizin sind Gegenstand meiner heute beim Landgericht eingereichten Klage.“ Wir werden die Angelegenheit verfolgen.

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2 Kommentare zu „Weitere Klage gegen Drosten wegen „unbefugtem Doktortitel““

  1. Sommercamper | 7. Dezember 2020 um 8:51 | Antworten hoffentlich sind das alles keine Fake-News !
    Ich würde gerne die entsprechenden Aktenzeichen der eingereichten Klagen wissen.
    Falls alles der Wahrheit entspricht, sage ich den Herren Rechtsanwälten schon mal meinen großen Dank für deren Einsatz.

Quelle

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