Landesverfassungsgericht hält komplette Wahlwiederholung in Berlin für notwendig

Einer vorläufigen Einschätzung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zufolge war die Pannen-Wahl 2021 ungültig.

Falsche oder fehlende Stimmzettel, zeitweilig geschlossene, teils noch weit nach 18.00 Uhr geöffnete Wahllokale, endlose Warteschlangen, die nicht wenige Wähler unverrichteter Dinge zur Rückkehr bewogen – die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen verlief mitunter chaotisch. Jetzt hält der Berliner Verfassungsgerichtshof nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung für notwendig.

Laut Gerichtspräsidentin Ludgera Selting kommt eine „vollständige Ungültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und für die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen in Betracht“. Nach Einschätzung des Gerichts hatten die vielen Pannen und Unregelmäßigkeiten Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate, denn „durch die Art der Zusammensetzung des Berliner Abgeordnetenhauses reiche schon eine dreistellige Zahl an Stimmen, um die Zusammensetzung zu verändern“, schreibt der Tagesspiegel.

Das endgültige Urteil des Verfassungsgerichtshofes muss spätestens drei Monate nach der Verhandlung gefällt werden. 90 Tage später muss die Wahl stattfinden, voraussichtlich also im Frühjahr 2023. Während CDU-Generalsekretär Stefan Evers die Einschätzung des Gerichts für „beschämend“ für die Hauptstadt hält und der ehemalige FDP-Abgeordnete Marcel Luthe, der die Aufklärung über den chaotischen Ablauf der Wahl maßgeblich vorangetrieben hatte, sich darüber freute (wenngleich er im Unterschied zum Gericht der Ansicht ist, dass das Parlament nicht mehr demokratisch legitimiert sei und daher nicht bis zur Neuwahl weiterarbeiten dürfe), wollte sich Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) nicht dazu äußern. Man müsse die endgültige Entscheidung abwarten.

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