„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch entschieden, dass ein pauschales Verbot von Kinderehen gegen das Grundgesetz verstößt.

Der Gesetzgeber könne zwar ohne Einzelfallprüfung die Nichtigkeit solcher Ehen anordnen, jedoch fehle Richtern derzeit die Möglichkeit, die Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als wirksame Ehe zu führen. Die betreffende Vorschrift muss bis Mitte 2024 überarbeitet werden, so das Urteil.“

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