Bielefelder Datenschützer gewinnen Prozess um Fingerabdrücke im Perso
Der Fingerabdruck sei eine hochsensible Information, sagt der Verein Digitalcourage, und habe auf einem Personalausweis nichts zu suchen – ein Gericht…
…Digitalcourage hat gegen die Speicherpflicht geklagt.
In erster Instanz ist das Verwaltungsgericht Wiesbaden jetzt der Argumentation des Vereins gefolgt: Es zweifelt die Rechtmäßigkeit der Fingerabdruckpflicht an.
Auch die Zahl der Fälschungen rechtfertige die Speicherung nicht, sagen die Richter und verweisen auf eine Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragen, der von 38.870 gefälschten Ausweisen in den Jahren 2013 bis 1027 spricht.
Betroffen von der Speicherpflicht sind laut padeluun, Gründungsvorstand von Digitalcourage, aber ungleich mehr Menschen: rund 370 Millionen Einwohner der Europäischen Union, „deren intimste biometrische Informationen hier für ein Wettspiel zwischen Sicherheitsbehörden und Fälschungswerkstätten in den Ring geworfen werden“.
Gereicht hätte darüber hinaus auch ein Teil der Fingerabdrücke.
Den gesamten Abdruck gesetzlich vorzuschreiben widerspreche dem in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung festgelegten Prinzip der Datenminimierung bzw. -sparsamkeit.
Europäischer Gerichtshof
Nun ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Zug.
Bis der allerdings über die Rechtmäßigkeit der Speicherpflicht bei deutschen Personalausweisen entscheidet, wird es wohl noch dauern. „Außer der klagenden Seite können nun zunächst auch die EU-Mitgliedsstaaten, die Kommission und der Generalanwalt beim EuGH Stellung nehmen“, erläutern der Verein.
Er sieht dem Ausgang des Verfahrens aber positiv entgegen. „Sollte der europäische Gerichtshof die EU-Verordnung kippen, dann wäre das explizit darauf aufbauende deutsche Gesetz nicht mehr haltbar.“
Und: In Deutschland herrscht Ausweispflicht.
Wenn der alte Ausweis abläuft, man die Fingerabdrücke verweigert und deshalb keinen neuen erhält, verstößt man gegen das Personalausweisgesetz.
Das legt fest, dass alle über 16-Jährigen einen Personalausweis ODER Reisepass besitzen müssen.
Sonst droht ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro.