Verfassungsgericht weist Beschwerde ab
>>>Wozu haben wir diese Gericht? Richtig! L.J. Finger <<<
Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen waren rechtmäßig
Der Vorsitzende des Ersten Senats, Stephan Harbarth (49), des Bundesverfassungsgerichts
Foto: Uli Deck/dpa
on: Lydia Rosenfelder und Hans-Jörg Vehlewald veröffentlicht am 30.11.2021 – 10:05 Uhr
Paukenschlag-Urteil in Karlsruhe!
Das Bundesverfassungsgericht hat – nach monatelangem Schweigen – am Dienstag über die Corona-Maßnahmen entschieden.
Urteil: Die im Frühjahr dieses Jahres angeordneten Schulschließungen sind nach Auffassung der Richter angesichts der damaligen Lage zulässig gewesen, Beschwerden gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen scheiterten.
Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Schulschließungen wiesen die Karlsruher Richter in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zurück!

Gleichzeitig erkannten die Richter aber erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung an.
Bei der Entscheidung, dass die Schulschließungen dennoch rechtens waren, berücksichtigte das Bundesverfassungsgericht einige konkrete politische Rahmenbedingungen. So hätten dem Recht auf Schule „überragende Gemeinwohlbelange“ in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit gegenübergestanden. So habe die Impfkampagne im April dieses Jahres erst begonnen.
Außerdem seien Schulschließungen erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 zulässig gewesen. Zudem seien die Bundesländer verfassungsrechtlich verpflichtet gewesen, wegfallenden Präsenzunterricht auch während der Geltung der „Bundesnotbremse“ durch Distanzunterricht zu ersetzen.

▶︎ Wie das Bundesverfassungsgericht weiter entschied, habe auch die Befristung der Schulschließungen auf gut zwei Monate für ihre Zulässigkeit gesprochen. So sei gewährleistet gewesen, dass der Schutz von Leben und Gesundheit nicht durch Impffortschritte an Dringlichkeit verliere. Außerdem habe der Bund bereits vor der Verabschiedung der „Bundesnotbremse“ Vorkehrungen getroffen, Schüler in Zukunft möglichst nicht mehr derart zu belasten.
Das Bundesverfassungsgericht hat zudem mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse zurückgewiesen.
▶︎ Sie seien „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Trotz der Eingriffe in Grundrechte seien die Regelungen verhältnismäßig gewesen. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)
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Hintergrund: Die sogenannte „Bundesnotbremse“ galt seit Ende April und lief Ende Juni aus. Sie wurde bundesweit gezogen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über hundert lag. Dann galt eine nächtliche Ausgangssperre. Ein Haushalt durfte außerdem nur einen Angehörigen eines anderen Haushalts zu Besuch haben. Eilanträge gegen diese Beschränkungen hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Mai abgewiesen.
Die Beschlüsse des Ersten Senats könnten wegweisend auch für den Umgang mit der vierten Corona-Welle und für mögliche weitere Schulschließungen und Ausgangssperren sein.
Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts Stephan Harbarth (49) betonte kürzlich im ZDF den Leitcharakter der Entscheidung. Es gehe zwar um „ein bestimmtes Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt“. Aus den Begründungen ergäben sich aber üblicherweise „Hinweise für Folgefragen, die sich stellen werden, etwa für kommende Pandemien oder für Maßnahmen in der gegenwärtigen Pandemie für die kommenden Monate“.
Mit dem Beschluss der „Bundesnotbremse“ wurde im Frühjahr 2021 der Weg frei gemacht für Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben. Ab bestimmten Corona-Inzidenzen traten Maßnahmen in Kraft – ab einer Inzidenz von 200 wurden etwa die Schulen geschlossen.
Anfang Juni hatte das Gericht entsprechende Eilanträge gegen die „Bundesnotbremse“ abgelehnt – NACH Ablauf der umstrittenen Bundesnotbremse.
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Besonders heikel dabei: Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Stephan Harbarth, muss sich gegen den Vorwurf wehren, das Gericht habe so gehandelt, weil es Absprachen mit der Bundesregierung gegeben habe. Verdächtig ist dabei vor allem ein Abendessen der Verfassungsrichter mit Mitgliedern der Bundesregierung im Kanzleramt am 30. Juni – auf Einladung Angela Merkels (67, CDU), die stets auf die Ausgangssperren und Kontaktverbote der Bundesnotbremse gedrängt hatte.
► Konkrete Anfragen von BILD in Bezug auf die Vorbereitungen dieser Einladung hatten sowohl das Kanzleramt als auch das Karlsruher Gericht abgewimmelt. Am Ende hieß es vonseiten der Bundesrichter: Vermerke oder E-Mails zwischen Gericht und Kanzleramt seien zwischen dem 4. und 30. Juni „nicht bekannt“.
Ein darauf bezogener Befangenheitsantrag gegen Gerichtspräsidenten Harbarth und eine weitere Richterin waren Mitte Oktober abgelehnt worden – nach Prüfung durch das Gericht selbst. Die Richter stellten sich also selbst das Attest „unbefangen“ aus …
Jetzt aber, nach monatelangem Zögern, mussten Harbarth und seine Kollegen Stellung beziehen. Auf Juristendeutsch heißt das: im Hauptsacheverfahren entscheiden, warum die millionenfache Beschränkung von Freiheitsrechten der Bundesbürger (nächtliche Ausgangssperren, Schulschließungen) mit dem Grundgesetz vereinbar waren – oder eben nicht.
▶︎ Gegen die Bundesnotbremse lagen dem Gericht neun Verfassungsbeschwerden vor.
Im Vorfeld hatten die Karlsruher Richter heftige Kritik von Verfassungsexperten auf sich gezogen. Der Freiburger Jurist Prof. Dietrich Murswiek (73) attestierte dem Gericht, das Hinauszögern des Richterspruchs sei „potenziell schädlich für unseren Rechtsstaat.“ Murswiek zu BILD: „Dass das Bundesverfassungsgericht nach fast anderthalb Jahren noch immer nicht mit einer Leitentscheidung Richtlinien für den rechtlichen Umgang mit einer solchen Ausnahmelage gegeben hat, wird das Ansehen des Gerichts nachhaltig schädigen.“
Mit besonderer Spannung auch von vielen Eltern erwartet: die Entscheidung über die Schulschließungen.
► Das Bundesverfassungsgericht hat 31 Verbände und Experten um Stellungnahme gebeten, darunter den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Gesellschaft Pädiatrische Infektiologie, die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene und die Bundesärztekammer.
Das nahezu einhellige Ergebnis: Die Schulschließungen haben Kindern geschadet, dagegen ist die Corona-Gefahr für Kinder gering.
Besonders deutlich werden Statistiker der Uni München. Sie schreiben, dass Corona-Ausbrüche an Schulen „weiterhin unbedeutend gering“ sind und „der Effekt von Schulschließungen auf das gesamte Infektionsgeschehen sehr gering ist“. Bedeutet: Schulschließungen bringen nichts!
Scharfe Kritik der Münchner Statistiker an der Pandemie-Politik!
Politiker würden „häufig ‚starken Intuitionen‘ folgen, fehlerhaft mit Wahrscheinlichkeiten umgehen, Korrelation mit Kausalität verwechseln oder Folgewirkungen und Ausweichreaktionen vernachlässigen“ und einen „Mangel an Evidenz“ und einen „falschen Umgang mit Daten“ pflegen, der „regelmäßig zu Fehlschlüssen“ führe. Kostenlos spielen: Jetzt das BILD Kreuzworträtsel spielen und Gewinne absahnen.
Tja. Geschichte wiederholt sich nicht aber sie reimt sich … hat M. Twain gesagt. Ich fürchte er hat recht…
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